Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Rücktrittsrecht nach § 3 Konsumentenschutzgesetz

Hat der Teilnehmer seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen, noch bei einem für diesen dafür auf einer Messe oder einem Marktbenützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden.
Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Seminarinstitutes sowie eine Belehrung über das Rücktritts- recht enthält, an den Teilnehmer, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen.
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Teilnehmer ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Seminarinstitutes enthält, dem Seminarinstitut oder dessen Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Teilnehmer das Zustandekommen oder die Aufrecht- erhaltung des Vertrages ablehnt.
Es genügt, wenn diese Erklärung innerhalb der zuvor genannten einwöchigen Frist abgesendet wird.
Für den Fall, das eine Teilnahme am Seminar spätestens 14 Tage (Datum des Poststempels) vor Seminarbeginn schriftlich abgesagt wird, erklärt sich das Seminarinstitut bereit, anstelle der Seminargebühr (Preis inkl. 20% MwSt.) lediglich eine Stornogebühr von 50% der vereinbarten Seminargebühr (Preis inkl. 20% MwSt.) in Rechnung zu stellen.

2. Hinderungsgrund

Treten seitens des Seminarinstitutes Umstände ein, die die Abhaltung des Seminars oder eines Teiles desselben verhindern, besteht Anspruch auf einen Ersatztermin nach Maßgabe der Seminarprogramme und der jeweiligen Teilnehmeranzahl. Als Hinderungsgrund für die Abhaltung des Seminars gilt u. a. der Umstand, dass keine hinreichende Zahl von Anmeldungen – zumindest drei Personen – für das vom Teilnehmer gewählte Seminar bis 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgt ist. Festgehalten wird, dass Schadenersatzansprüche sowie sonstige Forderungen aus dem Ausfall oder der Verschiebung des Seminars ausgeschlossen sind.

3. Verantwortlichkeit

Die Teilnahme an dem Seminar erfolgt in voller Eigenverantwortung. Das Seminarinstitut weist ausdrücklich darauf hin, dass die Seminare kein Ersatz für eine psychotherapeutische oder medizinische Behandlung sind.

4. Sonstiges

Das Seminarinstitut ist erst dann zu einer Leistung verpflichtet, wenn die Seminargebühr voll bezahlt ist.Das Seminarinstitut ist zum Rücktritt berechtigt, wenn wichtige Gründe seitens des Teilnehmers gesetzt werden, die eine Geschäftsstörung, eine Störung des Seminarablaufes usw. darstellen. Es wird festgehalten, dass Tonbandaufnahmen nicht gestattet sind. Es liegt im Ermessen der Seminarleitung, die Seminardauer zu verlängern bzw. einen zusätzlichen Abend zu veranstalten – beides kostenlos – falls dies zur Erreichung des angestrebten Erfolges, im Interesse des Seminarteilnehmers geboten erscheint. Außerdem steht es dem Seminarteilnehmer frei, falls wider Erwarten der angestrebte Erfolg von ihm nicht erreicht werden sollte, einen nochmaligen Besuch des Seminars zu begehren, wobei ihm dafür keine weiteren Seminargebühren (Preise) in Rechnung gestellt werden. Dieses begründete Ersuchen um unentgeltliche Wiederholung des Seminars ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Seminarende an das Seminarinstitut schriftlich zu stellen. Jeder Teilnehmer erhält auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung. Eventuell zusätzlich notwendige Informationen über den Seminarablauf werden rechtzeitig vor Seminarbeginn zugesandt.

 

Gerichtsstand ist Wien.

 

Bankverbindung: Erste Bank - BLZ: 20111 - Konto: 310024-01014